Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrags

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter ASTUR Education GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Nach Möglichkeit verwenden Sie für Ihre Anmeldung das ASTUR Anmeldeformular. Bitte senden Sie die Anmeldung vollständig ausgefüllt an uns. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Die Annahme wird schriftlich bestätigt. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/den Erziehungsberechtigen zu unterschreiben.

2. Zahlung

Nach Vertragsabschluss ist mit Eingang der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB beim Reisenden eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, maximal jedoch 250 € pro Teilnehmer zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen zahlbar und wird dem Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. einer Reiserücktrittskosten­versicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Reisebeginn erstellt und von uns zugesandt oder ausgehändigt.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbe­schreibungen im Prospekt bzw. aus der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Wir behalten uns jedoch vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbar­ten Inhalt des Reisevertrages, (z. B. Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertrags­abschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist ver­pflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei der Mitteilung einer wesentlichen Leistungsänderung hat der Kunde das Recht, ohne finanziellen Verlust von der Buchung zurück zu treten.

5. Umbuchung

Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. können wir gerne bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen, soweit uns dies möglich ist. Sollte sich der Teilnehmer nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise durchzuführen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so kann ASTUR für diesen Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30 € berechnen.

6. Ausschluss von der Reise

ASTUR erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gast­landes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer ASTUR die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Ver­stößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Alkohol- bzw. Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das Gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumut­bar beeinträchtigt.

7. Mängelanzeige

Der Teilnehmer muss ASTUR oder unsere Vertragspartner umgehend über alle Bean­standungen hinsichtlich der vereinbarten Leistungen informieren, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel um­gehend anzuzeigen, und erhält ASTUR bzw. unser Vertragspartner dadurch keine Gele­genheit den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.

8. Rücktritt des Reisenden

Der Reisende kann jederzeit, auch aus sonstigen Gründen, vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklä­ren. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rück­trittserklärung. Tritt der Reiseteilnehmer vom Vertrag zurück, so verliert ASTUR den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. ASTUR kann jedoch nach § 651i Abs. 2 BGB eine angemessene Entschädigung für bereits getätigte Reisevorkehrungen bean­spruchen. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei ASTUR. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendun­gen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende pauschale Prozentsätze vom Reisepreis als Entschädigung festgesetzt. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem Reiseveranstalter selbst nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalbeträge entstanden sind.Bei einem Rücktritt gelten folgende Stornogebühren:Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 %29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 40 %21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 60 %Ab 6 Tage vor Reisebeginn 70 %Rücktritt am Reisetag oder Nichtantritt der Reise 90 %Tritt der Kunde die Reise nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu erklären, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

9. Rücktritt durch ASTUR

ASTUR kann vom Reisevertrag zurücktreten:Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.Wenn wegen nicht erreichter Teilnehmerzahl lt. Ausschreibung die Reise nicht stattfindet. So ist ASTUR berechtigt, bis 6 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist ASTUR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kennt­nis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

10. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber ASTUR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur gel­tend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

11. Verjährung

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung von ASTUR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ASTUR beruhen, verjähren nach zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ASTUR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ASTUR beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und ASTUR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder ASTUR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13. Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

ASTUR informiert im Reisekatalog bzw. in den Reiseunterlagen über die Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass usw.) können nicht berücksichtigt werden. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ASTUR wird den Reisenden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor seiner Reiseanmel­dung informieren. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbe­folgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.Der Reisende muss sich auf eigene Kosten Pass- und Visa-Unterlagen selbst beschaffen. Weiterhin hat er, entsprechend den Zollbestimmungen, für seine eigenen Devisen und für die notwendigen gesundheitlichen Vorsorgen (wie z. B. Impfungen) selbst zu sorgen.

14. Versicherung

Die Prämien für Versicherungen sind nicht im Preis enthalten. Sie können über ASTUR ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung.15. InsolvenzschutzFür den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz haben wir sichergestellt, dass dem Reisenden, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und somit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Der Kunde in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen un­mittelbaren Anspruch gegenüber unserer Versicherung.

16. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageer­hebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maß­gebend.

17. Streitbeilegungsverfahren

Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern bereit. Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden: Zentrum für Schlichtung e.V. – Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Reisevertrags als solcher bleibt unberührt.

Stand: Mai 2018