Interview: Was ist der FDSV?
Im Gespräch mit ASTUR beschreibt Peter Schuto, 1. Vorsitzender des Fachverbands deutscher Sprachreiseveranstalter (FDSV), die Aufgaben der Organisation, zeigt die Vorteile für Verbraucher auf, die sich auf dem weiten Markt der Jugend- und Sprachreisen orientieren müssen und gibt einen Einblick in die jüngsten Entwicklungen der Verbandsarbeit.
Der FDSV ist vernetzt mit vielen anderen Verbänden des Jugendreisens und dazu zählt insbesondere auch der Deutsche Fachverband High School (DFH), dessen Mitglieder mehrheitlich auch Mitglied im FDSV sind und auch teilweise Mitglied im Reisenetz sind. Die Verbände in Deutschland sind sehr vernetzt und unterschiedliche Anbieter können natürlich in unterschiedlichen Verbänden vertreten sein aufgrund ihres Produktportfolios.
Als Verbraucher kann ich mich darauf verlassen, dass der Veranstalter, der Mitglied im FDSV ist, von dessen unabhängigem Beirat hinsichtlich Transparenz und Wahrheit des Angebots ebenso wie auch die von ihm angebotenen Sprachschulen durch regelmäßige Inspektionen vor Ort überprüft wird.
Das heißt im Klartext, dass ein FDSV-Mitglied eindeutige Aussagen zu seinen Leistungen macht. Es ist nämlich ein Unterschied, ob ich als Veranstalter z. B. eine maximale Gruppengröße im Unterricht angebe und mich dann auch an diese Angaben halte, oder ob ich diese Angaben sehr offen lasse und dann in der Umsetzung in der Schule situativ damit umgehe, also von Fall zu Fall einen kalkulatorischen Vorteil aus einer „Überbelegung“ ziehe.
Hier sind erst einmal Begriffe zu erklären. Es geht um die Rolle, die der Vermittler oder der Veranstalter reiserechtlich spielt. Ein Vermittler vertreibt eine bzw. mehrere Sprachschulen, ohne die Haftung für die von ihm angebotenen Leistungen zu übernehmen. Das lässt sich mit der Tätigkeit eines Reisebüros vergleichen.
Ein Veranstalter haftet dagegen vollumfänglich für die von ihm durchgeführten Reisen. Er ist von Anfang bis Ende der Reise verantwortlich für die Durchführung und Qualität der gebuchten Leistungen.
Bedeutsam wird dieser Unterschied, sobald etwas nicht so läuft, wie man es als Kunde erwartet bzw. gebucht hat. Denn dann muss man sich bei einer vermittelten Sprachreise direkt mit der Schule im Ausland auseinandersetzen, während man bei einer beim Veranstalter gebuchten Reise den Veranstalter als Ansprechpartner hat.
Der Unterschied liegt also in erster Linie darin, dass bei der vermittelten Reise die Geschäftsbedingungen der ausländischen Schule zugrunde liegen, beim Veranstalter demgegenüber die AGB des in Deutschland ansässigen Unternehmens gelten. Das hat zwei Vorteile: Einerseits gilt dann das deutsche Reiserecht, und das ist per se sehr verbraucherfreundlich, andererseits gilt – sollte es soweit kommen – auch ein Gerichtsstand in Deutschland. Und das ist selbstverständlich sehr viel praktischer, als wenn ich als Kunde eine Klärung meiner Belange vor einem ausländischen Gericht herbeiführen muss.
Bisher war es so, dass der FDSV als reiner Outgoing-Verbande agiert hat. Es wurden bisher immer nur für den deutschen Markt die Themen ausgearbeitet und aufbereitet, immer mit dem Hauptaugenmerk auf deutschen Veranstaltern, die Kinder und Jugendliche aus Deutschland ins Ausland geschickt haben. Hier gilt wiederum das BGB, welches das Reiserecht und andere Vorschriften umfasst.
Das hat sich jetzt im FDSV seit der letzten Mitgliederversammlung im März offiziell geändert. Seit ungefähr zwei Jahren findet ein Umdenken im FDSV statt, sodass auch Veranstalter eingeschlossen werden, die ein Sprachcamp in Deutschland für deutsche Teilnehmer veranstalten. Die Anforderungen sind hierbei sowohl beim Incoming, als auch beim Outgoing die gleichen. Die gleichen Inhalte, die gleichen Qualitätsrichtlinien, die gleichen Rahmenbedingungen, unabhängig davon, ob ich nach England fahre um mein Englisch zu vertiefen, oder ob ich in Deutschland bleibe um Englisch oder eine andere Sprache zu lernen. Das heißt der FDSV versteht sich als Verband für Reiseveranstalter im Sinne des BGBs, also keine Sprachschulen. Es müssen immer kombinierte Reiseleistungen angeboten werden. Die Grundlage der Verbände ist die DIN EN 14804 (europäische Sprachreisenorm), die nicht nur in Europa gilt, sondern von den Anforderungen quasi Sprachreisen weltweit betrifft, da die Veranstalter bzgl. der Qualitätsstandards auf dem deutschen Markt nicht bestehen könnten.
Die meisten Länder, die für uns Zielländer sind, haben eine existierende Verbandsstruktur bzw. sie haben entsprechende Qualitätsinstitutionen, wie bspw. British Council in Großbritannien oder FLE in Frankreich. Diese unterscheiden sich aber vom FDSV dahingehend, dass sie reine Incoming-Verbände sind.